Platzordnung:

Die Unterkunft am Komfort-Campingpark Burgstaller wird ausschließlich zu Zwecken von Urlaub, Freizeit und Erholung gewährt. Die Gründung von Haupt- oder Zweitwohnsitzen, die Unterkunft als Ersatz für einen ordentlichen Wohnsitz oder die Unterkunft zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes, sowie zu ähnlichen nicht-touristischen Zwecken, ist (auch wenn diese nur vorübergehend ist) strengstens untersagt.

1.) STELLPLATZ:
Die Stellplatzgrößen sind eindeutig vermessen und verstehen sich als Richtwerte inklusive Bewuchs und Infrastruktur (Hecken, Bäume, Wasserstelle, Stromkasten...). Trennungshecken gehören zur Hälfte zum jeweiligen Platz. Mit Beziehen des Platzes erklären Sie sich mit der ausgewiesenen Platzkategorie automatisch einverstanden (siehe auch Reservierungsbedingungen).
Unsere Erfahrungen zeigen, daß manche Gäste einen billigeren B- oder C-Platz buchen und sich dann wundern, daß neben 8-Meter-Wohnwagen, Geländewagen, Vorzelt und Kinderzelt kein Platz mehr für Sitzgruppe, Federballnetz und Partyzelt bleibt. Bedenken Sie daher bitte im voraus die Größe Ihres reservierten Stellplatzes und ob diese ausreichen wird!
Das Abstellen von PKWs ist nur am eigenen Stellplatz erlaubt. Die Parkplätze am oberen und unteren Ende des Campingplatzes sind ausschließlich für Neuankommende, Besucher und für die Wartezeit während der Nachtruhe gedacht. Länger geparkt werden darf ausschließlich am großen Parkplatz beim Tennis-Camping-Restaurant! Für auf fremden Stellplätzen geparkte Autos wird ohne Vorwarnung - auch in der Nebensaison - auf der Endrechnung eine Stellplatzgebühr verrechnet!

2.) BEZAHLUNG:
Mit Beziehen des Platzes erklären Sie sich neben der Platzordnung auch mit der Preisliste einverstanden. Rabattverhandlungen - aus welchen Gründen auch immer - sind in Österreich unüblich und werden (insbesondere im Nachhinein) nicht geführt.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, daß bei Reservierungen die Campinggebühr spätestens am zweiten Urlaubstag zu entrichten ist!

3.) RUHEZEITEN:
Die Nachtruhe (23 bis 7.30 Uhr) ist unbedingt einzuhalten! Ab 22 Uhr sind die Schranken geschlossen und am Platz herrscht absolutes Fahrverbot! Sollten Sie während dieser Zeit den Platz verlassen wollen, so denken Sie bitte frühzeitig daran, Ihr Auto nach draußen zu stellen.
Ab 23 Uhr denken Sie an Ihre Nachbarn und stellen Sie bitte Ihre Stimme auf Zimmerlautstärke. Den Anordnungen unserer Security-Mitarbeiter, die die ganze Nacht patrouillieren, ist unbedingt und ohne Diskussion Folge zu leisten.
Diese kontrollieren auch die Zutrittsberechtigung, um platzfremde Personen vom Gelände fernzuhalten und sind auch berechtigt, diese bei Verstößen einzuziehen!
Nächtliche Zusammentreffen von Jugendlichen werden innerhalb des Platzgeländes nicht geduldet!
Kinder unter 16 Jahren dürfen nach 24 Uhr laut österreichischem Jugendschutzgesetz nur noch in Begleitung der Eltern im Freien (und somit auch am Platzgelände) unterwegs sein!
Auch außerhalb der Ruhezeiten nehmen Sie bitte Rücksicht auf Ihre Nachbarn (Radio, Fernseher, Klimaanlagen...)

4.) ABWASSER:
Abwässer jeder Art dürfen nur in die dafür vorgesehenen Abflüsse auf Ihrem Platz und in die Chemieausgüsse [CH] am Hauptweg und an den Sanitäranlagen (Platznummern 241-350 und über 700 - auch Chemieausgüsse direkt am Stellplatz) gegossen werden. Keinesfalls darf Abwasser frei auf den Rasen oder gar in die Bäche geleitet werden!

5.) ELEKTRIZITÄT:
Für den Stromanschluß darf grundsätzlich nur ein geerdetes Kabel verwendet werden. Der Strombezug ist mit z.T. 4, z.T. 6 Ampere begrenzt (entspricht ca. 1000 bzw. ca 1400 Watt). Um Stromausfälle zu vermeiden, dürfen daher Elektroheizungen, Wasserkocher und Kochplatten nicht angeschlossen werden!!!
Die Verwendung von Klimaanlagen ist in der Rezeption anzumelden und wird laut Preisliste pauschal verrechnet. Bei von uns festgestelltem Betrieb ohne vorherige Anmeldung, wird diese Gebühr automatisch für den gesamten bisherigen Aufenthalt verrechnet! Das Heizen mit Klimaanlage ist in jedem Fall strengstens verboten!
Pro Stellplatz ist eine Steckdose vorgesehen - bei Mißbräuchen wird die in der Preisliste angeführte Strom-Pauschale für den gesamten bisherigen Aufenthalt verrechnet.
Strom in Zelt und Vorzelt (d.h. auch Lichterketten!) sind feuerpolizeilich verboten!

6.) BALLSPIELE:
Fußballspielen auf den Stellplätzen sowie Spiele, durch die andere Gäste gestört werden könnten, sind zu unterlassen. Dafür steht die Spielwiese bei Tor II zur Verfügung. Bei Federballspielen ist darauf zu achten, daß keine anderen Personen belästigt oder Autos getroffen werden können!

7.) SANITÄRBEREICH:
Verunreinigungen im Sanitärbereich sind zu vermeiden. Hinterlassen Sie Toiletten, Waschbecken und Duschen zumindest so, wie Sie sie vorgefunden haben!
Geschirr und Wäsche dürfen ausschließlich in den jeweils dafür vorgesehenen Waschbecken gewaschen werden.
Chemische Toiletten sind ausschließlich in den Chemieausgüssen zu entleeren und dürfen auch nur dort ausgespült werden.
Wir bitten Sie aber dafür um Verständnis, daß Kinder unter fünf Jahren die Sanitäranlagen ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen betreten und Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung der Eltern Geschirr und Wäsche waschen dürfen!
Da die Sanitäreinrichtungen in den Kinderräumen bewußt auf für Kinder gut erreichbarer Höhe angebracht wurden, bitten wir Sie, Ihre Kinder auch dort hin zu schicken, um Verunreinigungen in den Erwachsenen-Bereichen zu vermeiden.
Es ist uns bewußt, daß die Einrichtungen der Sanitäranlagen dazu verleiten, diese als Spielbereiche anzusehen. Wir weisen Sie aber darauf hin, daß diese trotzdem Sanitärgebäude sind und keine Aufenthaltsräume und Spielplätze für Kinder und Jugendliche!

8.) AUTOWASCHEN:
Das Waschen von Autos und Wohnwagen ist nur am Autowaschplatz hinter Sanitärgebäude I erlaubt. Denken Sie aber bitte an die Ruhezeiten!
Dort können Sie Ihr Auto oder den Wohnwagen auch mit der Münzwaschanlage mit Hochdruckstrahler, Schaum und Konservierer reinigen. Bei diesem Sanitärgebäude befindet sich auch ein Auto-Münzstaubsauger.

9.) HUNDE:
Hunde sind zu jeder Zeit und auch am eigenen Stellplatz an der Leine zu halten. Zum Ausführen der Hunde ist der Platz zu verlassen. Jede Art von Verunreinigung hat zu unterbleiben und ist - falls es ausnahmsweise doch einmal passiert - vom Besitzer zu beseitigen. In den Sanitäranlagen sind Hunde (außer in der Hundedusche bei Sanitär 1) strengstens verboten! Beachten Sie bitte unsere Zusätzlichen Hinweise für Hundebesitzer in unserer Gäste-Zeitung!

10.) ABFÄLLE UND MÜLL:
Bitte halten Sie sich im Sinne des Umweltschutzes an unser Trennungssystem. Eine genaue Erklärung zum Mülltrennungssystem finden Sie in unserer Gäste-Zeitung! Schicken Sie keine zu kleinen Kinder zur Abfallentsorgung los. Sperrmüll und Sondermüll ist in der Rezeption anzumelden!

11.) FEUERSTELLEN / GRILLEN:
Offenes Feuer ist auf dem Campingplatz gesetzlich verboten! Selbstverständlich können Sie Ihren Kohlen- oder Gasgrill am Platz verwenden.
Eine Feuerstelle befindet sich auf der Spielwiese hinter dem Restaurant.

12.) WASSERRINNEN:
Das Graben von Wasserrinnen ist nicht gestattet! Falls es einmal notwendig sein sollte, den Platz trockenzulegen, können Sie sich Sand aus den Sandkästen der Kinderspielplätze holen. Diese wird von uns wieder aufgefüllt und die Kinder haben immer frischen Sand.
ACHTUNG: Keinesfalls darf der Quarzsand des Beachvolleyballplatzes genommen werden!!!

13.) SPIELPLÄTZE UND KINDER:
Der Kleinkinderspielplatz (bis 6 Jahre) befindet sich bei der Terrasse des Restaurant-Pizzeria. Der Spielplatz für größere Kinder, die Ponywiese und die Spielwiese befinden sich hinter dem Restaurant-Pizzeria. Ein dritter Spielplatz befindet sich außerhalb des Campinggeländes direkt gegenüber des Tennis-Camping-Restaurants.
Bei Unfällen jeder Art sind die Eltern verantwortlich!
Die Eltern sind auch für Schäden verantwortlich und haftbar, die von den Kindern an den Campingeinrichtungen verursacht werden.

14.) FUNDSACHEN:
Wir appellieren an die Ehrlichkeit der Gäste und bitten, Fundsachen sofort in der Rezeption abzugeben, damit diese dem rechtmäßigen Besitzer ausgehändigt werden können. (Keine Zettel des Finders an die Anschlagtafeln!!!)

15.) BESUCHER:
Besucher haben sich in der Rezeption anzumelden und einen Ausweis zu hinterlegen, den sie beim Verlassen des Campingplatzes und nach Entrichtung der ausgehängten Besuchergebühr wieder zurück erhalten. Die Besuchergebühr berechtigt nicht zum Eintritt ins Schwimmbad.
Besucher haben das Gelände bis 22 Uhr zu verlassen! Bei Nichtbeachtung wird die Personengebühr in voller Höhe automatisch auf die Endrechnung der besuchten Familie gesetzt!

16.) FISCHE:
Das Angeln in den Camping-Bächen ist strengstens verboten! Dies gilt auch für Kinder mit Käschern, da die Fische zum Anschauen und nicht zur Tierquälerei eingesetzt wurden!

17.) GESCHWINDIGKEIT:
Bitte beachten:
10 KM/H AM GESAMTEN PLATZGELÄNDE !!!
DEN KINDERN ZULIEBE!

18.) FAHRRÄDER, ROLLER BLADES, KICK BOARDS:
Die 10km/h-Regelung (sowie auch die Straßenverkehrsordnung) gilt nicht nur für Autos, sondern auch für Fahrräder, Kick Boards und Roller Blades, um die Fußgänger nicht zu gefährden! Weisen Sie Ihre Kinder bitte darauf hin! Das Fahren in den Sanitäranlagen ist verboten! Außerdem ist das Fahren mit Kick Boards und Roller Blades nach 23 Uhr nicht mehr gestattet, da durch das Geräusch der kleinen Räder die Nachtruhe gestört wird!

19.) MUTWILLIGE ZERSTÖRUNGEN:
Mittlerweile sind sämtliche Vorräume der Sanitäranlagen, sowie zahlreiche andere gefährdete Platzeinrichtungen mit Kameras überwacht, um mutwillige Zerstörungen und Diebstähle nachvollziehen zu können. Wer hier erwischt wird (und die Aufklärungsrate liegt relativ hoch), wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht und vom Campingplatz verwiesen!

20.) ZUTRITTSBERECHTIGUNG:
Der Zutritt zum Campingplatzgelände, die Nutzung der Einrichtungen und die Teilnahme am Animationsprogramm ist ausschließlich ordnungsgemäß angemeldeten Personen erlaubt. Als Nachweis dieser Berechtigung erhalten Sie bei der Anmeldung Ihre Zutrittsberechtigung in Form eines farbigen Armbandes. Dieses ist ständig zu tragen, da unsere Mitarbeiter angewiesen sind, Personen ohne Berechtigung sowohl tagsüber als auch nachts vom Platzgelände zu verweisen. Dies geschieht nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern hauptsächlich um platzfremde Personen von der unentgeltlichen Nutzung der Einrichtungen und des Animationsprogrammes (wofür Sie bezahlen!) abzuhalten. Da dies auch hauptsächlich in Ihrem eigenen Interesse geschieht, bitten wir um Verständnis und um die strikte Einhaltung dieser Regelung!

21.) ALLGEMEINES:
Sämtliche Selbstverständlichkeiten können an dieser Stelle natürlich nicht angeführt werden und die ständige Frage ”Wo steht denn das?” hat bereits zu einer Schilderflut geführt. Im Sinne eines reibungslosen Zusammenlebens am Campingplatz bitten wir Sie daher, alles zu unterlassen, was Ihre Mit-Camper als störend empfinden können und mit den Platzeinrichtungen pfleglich umzugehen!

22.) VERSTÖSSE:
Platzordnung, Badeordnung, Reservierungsbedingungen, Mietverträge, Verbots- und Gebotsschilder und Anordnungen der Mitarbeiter sind keine "Diskussionsgrundlagen", sondern Bestandteil des Beherbergungsvertrages. Verstöße lösen das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter auf!
Insbesondere allein reisende Jugendliche, sowie Eltern von halbwüchsigen Kindern mögen sich daher bitte im Klaren sein, daß Verstöße gegen die Platzordnung und Anordnungen unserer Mitarbeiter, sei es durch Verletzung der Nachtruhe, durch Mißbrauch oder unsachgemäße Behandlung unserer Einrichtungen oder durch ein ungebührliches Verhalten am oder auch außerhalb des Campingplatzes, grundsätzlich und ohne Diskussion mit Platzverweis geahndet werden!!!

Strandbadordnung:

1. Pflichten der Badeanstalt
1.1. Gewährung der Benutzung der Anlagen, Gefahrtragung der Gäste
(1) Die Badeanstalt ermöglicht den Gästen, die Einrichtungen der Badeanlage im Rahmen der Vorschriften dieser Badeordnung auf eigene Gefahr zu benützen.
(2) Es ist weder der Badeanstalt noch dem Personal möglich, Badeunfälle generell zu verhüten. Insbesondere tragen die Gäste selbst die mit der Ausübung des auf dem Badegelände ausgeübten Sportes verbundenen Gefahren. Die Badeanstalt haftet nicht für Verletzungen, die durch den üblichen Zustand der Einrichtungen bei unvorsichtigem Handeln des Badegastes hervorgerufen wurden (z.B. Ausrutschen auf einem üblicherweise nassen Steg).
(3) Gleiches gilt für Verletzungen und sonstige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Gastes durch andere Gäste oder sonstige, nicht zum Personal der Badeanstalt gehörende Dritte.
(4) Die B adeanstalt übernimmt gegenüber den Gästen ausschließlich die in der Folge angeführten Pflichten.

1.2. Öffnungszeiten und Zutrittsgewährung
(1) Die Badeanstalt ist gehalten, den Besuch während der durch Anschlag oder durch das Aufsichtspersonal bekannt gegebenen Öffnungszeiten zu ermöglichen.
(2) Bei wetterbedingt eingeschränktem Badebetrieb entfällt die Aufsichtspflicht durch das Badepersonal. Die Nichtanwesenheit des Bademeisters wird dann gekennzeichnet und die Nutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
(3) Wird die amtlich zulässige Besucherzahl überschritten, kann die Badeanstalt mit Hilfe des zuständigen Personals den Zutritt weiterer Besucher untersagen. In diesen Fällen haben die Besuchswilligen mit Wartezeiten
zu rechnen.
(4) Die Badeanstalt behält sich vor, Personen, deren Zulassung zum Badebesuch bedenklich erscheint, den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.

1.3. Zustand und Bedienung der Anlagen
(1) Die Badeanstalt steht dafür ein, daß die Anlagen vorschriftsgemäß
errichtet, bedient und gewartet werden. Insbesondere hat die Badeanstalt alle geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Weitere Verpflichtungen der Badeanstalt bestehen nicht.
(2) Sobald die Badeanstalt von der Störung, Mangel- oder Schadhaftigkeit einer Anlage in Kenntnis gelangt, welche einen sicheren Betrieb nicht mehr gewährleistet, untersagt die Badeanstalt umgehend die Benützung auf gehörige Weise ein.
(3) Der Badegast ist selbst für die Einhaltung von Anordungen des zuständigen Personals verantwortlich.
(4) Für übliche und naturbedingte Gefahren übernimmt die Badeanstalt keine Haftung. Es steht im Ermessen und in der Eigenverantwortung des Badegastes, übliche Vorsicht walten zu lassen.

1.4. Kontrolle der Einhaltung der Badeordnung
Die Badeanstalt kontrolliert im Rahmen des Zumutbaren mit Hilfe ihres zuständigen Personals die Einhaltung der Badeordnung durch Gäste und sonstige, sich auf dem Gelände der Badeanstalt aufhaltende Personen. Wird
ordnungswidriges Verhalten festgestellt, werden die betreffenden Personen verwarnt und können erforderlichenfalls des Geländes verwiesen werden.

1.5. Hilfe bei Unfällen
Kommt es zu einem Unfall, leitet die Badeanstalt mit Hilfe ihres zuständigen Personals im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich Hilfsmaßnahmen ein.

1.6. Hilfe bei der Abwehr angezeigter Gefahren
Wird der Badeanstalt, insbesondere dem zuständigen Personal, von Gästen eine drohende Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Gästen glaubhaft gemacht, ist die Badeanstalt mit Hilfe ihres Personals im Rahmen des Zumutbaren bemüht, diese Gefahr abzuwenden.

1.7. Keine Möglichkeit zur Beaufsichtigung Unmündiger, Behinderter und Nichtschwimmer
Die Badeanstalt und damit ihr Personal ist nicht in der Lage und daher auch nicht verpflichtet, unmündige bzw.
körperlich oder geistig behinderte Personen und Nichtschwimmer zu beaufsichtigen. Insbesondere Eltern haben selbst auf ihre Kinder zu achten und diese stets im Blickfeld zu halten.

1.8. Haftung der Badeanstalt
(1) Die Badeanstalt haftet nur für solche Schäden, die sie oder ihr Personal dem Gast durch rechtswidriges, insbesondere vertragswidriges, und schuldhaftes Verhalten zugefügt hat.
(2) Die Badeanstalt haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung der Badeordnung, allfälliger sonstiger Benützungsregelungen oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals, durch sonstiges eigenes Verschulden des Geschädigten oder durch unabwendbare Ereignisse bzw. höhere Gewalt, insbesondere auch durch Eingriffe dritter Personen, verursacht werden. Mitverschulden führt zu entsprechender Schadensteilung. Gleiches gilt sinngemäß für allfällige bei den jeweiligen Geräten und Einrichtungen ausgehängten besonderen
Benützungsregeln (z.B. für Rutsche, Sprungturm, Sauna, etc.) sowie für allfällige Benützungsverbote oder Einschränkungen im Sinne von Punkt 1.3. Abs.2

2. Pflichten der Gäste
2.1. Eintrittskarten, Schlüssel, Wertkarten; Entgelte
(1)Die Benützung der Badeanlagen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte (für Campinggäste gratis für die Dauer des Aufenthaltes in der Rezeption erhältlich) zulässig.
(2)Eintrittskarten sind während der gesamten Dauer des Badebesuches aufzubewahren. Abhanden gekommene Eintrittskarten sind umgehend zu melden, damit diese gesperrt werden können. Den Campinggästen wird eine neue Eintrittskarte nur mit einer neuerlichen Bestätigung durch die Rezeption des Campingplatzes ausgestellt.
(3)Für ausgegebene Schlüssel kann auf Grund der geltenden Tarife eine Kaution verlangt werden.
(4)Die Eintrittskarte, ausgegebene Schlüssel oder Wertkarten sind beim Verlassen des Bades zurückgeben.
(5)Für abhanden gekommene Schlüssel ist Ersatz zu leisten.

2.2. Aufsicht über Kinder, minderjährige Nichtschwimmer und behinderte Personen
(1)Für die Aufsicht über Kinder, minderjährige Nichtschwimmer sowie über körperlich oder geistig Behinderte, haben die für diese Personen auch sonst Aufsichtspflichtigen (z.B. die erziehungs-berechtigten Angehörigen oder entsprechendes Aufsichts- oder Pflegepersonen) gehörig vorzusorgen.
(2)Diese aufsichtspflichtigen Personen bleiben für die Aufsicht auch dann verantwortlich, wenn sie das Gelände der Badeanstalt nicht betreten oder vorzeitig wieder verlassen.
(3)Die jeweils geltenden Jugendschutzbestimmungen, insbesondere Alkohol- und Rauchverbote, Aufenthaltsverbote, Verpflichtungen der Erziehungsberechtigten, sind von den Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten einzuhalten.

2.3. Aufsicht bei Gruppenbesuchen
(1)In Fällen von Gruppenbesuchen hat bei Schülern die hierfür zuständige Aufsichtsperson, bei Vereinen und anderen Organisationen der hierfür zuständige Funktionär für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen und dafü
r die volle Verantwortung zu tragen. Die diesbezüglichen eigenen Aufsichtspersonen haben während der gesamten Dauer des Gruppenbesuches anwesend zu sein.
(2)Diese Aufsichtspersonen haben mit dem Aufsichtspersonal der Badeanstalt das gehörige Einvernehmen zu pflegen, um zu gewährleisten, dass der übrige, normale Badebetrieb durch den Gruppenbesuch nicht gestört wird.

2.4. Anweisungen des Personals der Badeanstalt
(1)Die Gäste sind verpflichtet, den Anweisungen des zuständigen Personals der Badeanstalt uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn ein Gast der Auffassung sein sollte, die ihm erteilte Anweisung sei nicht gerechtfertigt.
(2)Wer die Badeordnung bzw. Benützungsverbote für bestimmte Einrichtungen (z.B. Rutsche, Sprungbrett....) oder Einschränkungen im Sinne von Punkt 1.3.Abs.2 übertritt oder sich den Anweisungen des zuständigen Personals widersetzt, kann ohne Anspruch auf Rückerstattung der Eintrittskarte von diesem oder einem sonstigen Repräsentanten der Badeanstalt aus dem Bad gewiesen werden.
(3)In besonderen Fällen kann auch ein Besuchsverbot für die Zukunft ausgesprochen werden.

2.5.Hygienebestimmungen
(1)Die Gäste sind in der gesamten Badeanlage zu größter Sauberkeit verpflichtet.
(2)Die Badeanlage darf nicht mit ansteckenden Krankheiten besucht werden.
(3)Vor jedem Betreten des Beckens ist aus hygienischen Gründen zu duschen. Die Brausen sind nach dem Gebrauch sofort abzudrehen.
(4)Die Benützung von Seife, Shampoos oder Waschmitteln sowie das Waschen der Badebekleidung in Schwimm- und Badebecken ist untersagt.
(5)Abfälle (Flaschen, Gläser, Dosen, Papier etc.) sind in die vorgesehenen Abfallbehälter zu geben.

2.6.Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
(1)Jeder Gast ist vor allem in Hinblick auf die Lärmentwicklung verpflichtet auf die anderen Badegäste Rücksicht zu nehmen. Es ist daher alles zu unterlassen, was andere Badegäste belästigt oder gar gefährdet.
(2)Die Abgrenzungen des Badegeländes dürfen nicht er- und überklettert werden.
(3)Ballspiele, sowie Radios und andere Geräte mit Geräuschentwicklung sind im Strandbadbereich nicht erlaubt.
(4)Luftmatratzen, Schlauchboote und große Gummitiere sind nicht ins Becken mitzunehmen. Weiters ist im Becken das Ballspielen verboten.
(5)Alle Anlagen und Einrichtungen des Bades dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden (z.B. Nichtschwimmerbereich, Wasserrutschen).

2.7. Sprungbereich
(1)Der Sprungbetrieb ist nur im hierfür vorgesehenen Strandbereich erlaubt. Aufgrund der Gefährlichkeit und Verletzungsgefahr für Dritte werden Zuwiderhandlungen (z.B. Springen vom Beckenrand, Springen vom Rutschenturm, Springen von Stegbereichen abseits des Sprungbrettes) rigoros mit Abnahme der Badekarte und Verweis aus dem Bad geahndet.
(2)Springer haben von sich aus darauf zu achten, dass die anderen Badegäste nicht gefährdet werden.

2.8. Benützung von Zusatzeinrichtungen
(1)Liegestühle, Sonnenschirme und andere Einrichtungen können, solange der Vorrat reicht, gegen entsprechende Benützungsgebühr verwendet werden.
(2)Für Verlust oder Beschädigung ist Ersatz zu leisten.

2.9. Einbringung und Verlust von Gegenständen, Abstellen von Fahrzeugen
(1)Wertgegenstände sind an der Badekasse gegen Quittung zu deponieren; für sonst in das Badegelände eingebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
(2)Gefundene Gegenstände sind an der Badekasse gegen Bestätigung abzugeben.
(3)Fahrräder oder sonstige Gegenstände dürfen nur so abgestellt werden, dass der Zugang zum Bad, insbesondere auch im Hinblick für Rettungs-, Feuerwehr- oder Polizeieinsätze, nicht verstellt wird.

2.10. Meldepflichten / Hilfeleistungspflicht
(1)Unfälle, Diebstähle sowie Beschwerden sind dem zuständigen Personal oder der Leitung der Badeanstalt sofort zu melden.
(2)Jeder Gast ist verpflichtet, die notwendige erste Hilfe oder andere Hilfestellungen zu leisten.

2.11.Sonstige gewerbliche Tätigkeit/Werbung
Jede Art von gewerblicher Tätigkeit oder Werbung im Bereich der Badeanstalt bedarf der Zustimmung des Eigentümers.


Badeordnung erstellt laut Vorlage der Rechtsabteilung der Österreichischen Wirtschaftskammer, Fachgruppe der Freizeitbetriebe, Bäder