|
Platzordnung:
Die Unterkunft am Komfort-Campingpark
Burgstaller wird ausschließlich zu Zwecken von Urlaub, Freizeit
und Erholung gewährt. Die Gründung von Haupt- oder Zweitwohnsitzen,
die Unterkunft als Ersatz für einen ordentlichen Wohnsitz oder
die Unterkunft zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes, sowie
zu ähnlichen nicht-touristischen Zwecken, ist (auch wenn diese
nur vorübergehend ist) strengstens untersagt.
1.) STELLPLATZ:
Die Stellplatzgrößen sind eindeutig vermessen und verstehen
sich als Richtwerte inklusive Bewuchs und Infrastruktur (Hecken, Bäume,
Wasserstelle, Stromkasten...). Trennungshecken gehören zur Hälfte
zum jeweiligen Platz. Mit Beziehen des Platzes erklären Sie sich
mit der ausgewiesenen Platzkategorie automatisch einverstanden (siehe
auch Reservierungsbedingungen).
Unsere Erfahrungen zeigen, daß manche Gäste einen billigeren
B- oder C-Platz buchen und sich dann wundern, daß neben 8-Meter-Wohnwagen,
Geländewagen, Vorzelt und Kinderzelt kein Platz mehr für
Sitzgruppe, Federballnetz und Partyzelt bleibt. Bedenken Sie daher
bitte im voraus die Größe Ihres reservierten Stellplatzes
und ob diese ausreichen wird!
Das Abstellen von PKWs ist nur am eigenen Stellplatz erlaubt. Die
Parkplätze am oberen und unteren Ende des Campingplatzes sind
ausschließlich für Neuankommende, Besucher und für
die Wartezeit während der Nachtruhe gedacht. Länger geparkt
werden darf ausschließlich am großen Parkplatz beim Tennis-Camping-Restaurant!
Für auf fremden Stellplätzen geparkte Autos wird ohne Vorwarnung
- auch in der Nebensaison - auf der Endrechnung eine Stellplatzgebühr
verrechnet!
2.) BEZAHLUNG:
Mit Beziehen des Platzes erklären Sie sich neben der Platzordnung
auch mit der Preisliste einverstanden. Rabattverhandlungen - aus welchen
Gründen auch immer - sind in Österreich unüblich und
werden (insbesondere im Nachhinein) nicht geführt.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, daß bei Reservierungen
die Campinggebühr spätestens am zweiten Urlaubstag zu entrichten
ist!
3.) RUHEZEITEN:
Die Nachtruhe (23 bis 7.30 Uhr) ist unbedingt einzuhalten! Ab 22 Uhr
sind die Schranken geschlossen und am Platz herrscht absolutes Fahrverbot!
Sollten Sie während dieser Zeit den Platz verlassen wollen, so
denken Sie bitte frühzeitig daran, Ihr Auto nach draußen
zu stellen.
Ab 23 Uhr denken Sie an Ihre Nachbarn und stellen Sie bitte Ihre Stimme
auf Zimmerlautstärke. Den Anordnungen unserer Security-Mitarbeiter,
die die ganze Nacht patrouillieren, ist unbedingt und ohne Diskussion
Folge zu leisten.
Diese kontrollieren auch die Zutrittsberechtigung, um platzfremde
Personen vom Gelände fernzuhalten und sind auch berechtigt, diese
bei Verstößen einzuziehen!
Nächtliche Zusammentreffen von Jugendlichen werden innerhalb
des Platzgeländes nicht geduldet!
Kinder unter 16 Jahren dürfen nach 24 Uhr laut österreichischem
Jugendschutzgesetz nur noch in Begleitung der Eltern im Freien (und
somit auch am Platzgelände) unterwegs sein!
Auch außerhalb der Ruhezeiten nehmen Sie bitte Rücksicht
auf Ihre Nachbarn (Radio, Fernseher, Klimaanlagen...)
4.) ABWASSER:
Abwässer jeder Art dürfen nur in die dafür vorgesehenen
Abflüsse auf Ihrem Platz und in die Chemieausgüsse [CH]
am Hauptweg und an den Sanitäranlagen (Platznummern 241-350 und
über 700 - auch Chemieausgüsse direkt am Stellplatz) gegossen
werden. Keinesfalls darf Abwasser frei auf den Rasen oder gar in die
Bäche geleitet werden!
5.) ELEKTRIZITÄT:
Für den Stromanschluß darf grundsätzlich nur ein geerdetes
Kabel verwendet werden. Der Strombezug ist mit z.T. 4, z.T. 6 Ampere
begrenzt (entspricht ca. 1000 bzw. ca 1400 Watt). Um Stromausfälle
zu vermeiden, dürfen daher Elektroheizungen, Wasserkocher und
Kochplatten nicht angeschlossen werden!!!
Die Verwendung von Klimaanlagen ist in der Rezeption anzumelden und
wird laut Preisliste pauschal verrechnet. Bei von uns festgestelltem
Betrieb ohne vorherige Anmeldung, wird diese Gebühr automatisch
für den gesamten bisherigen Aufenthalt verrechnet! Das Heizen
mit Klimaanlage ist in jedem Fall strengstens verboten!
Pro Stellplatz ist eine Steckdose vorgesehen - bei Mißbräuchen
wird die in der Preisliste angeführte Strom-Pauschale für
den gesamten bisherigen Aufenthalt verrechnet.
Strom in Zelt und Vorzelt (d.h. auch Lichterketten!) sind feuerpolizeilich
verboten!
6.) BALLSPIELE:
Fußballspielen auf den Stellplätzen sowie Spiele, durch
die andere Gäste gestört werden könnten, sind zu unterlassen.
Dafür steht die Spielwiese bei Tor II zur Verfügung. Bei
Federballspielen ist darauf zu achten, daß keine anderen Personen
belästigt oder Autos getroffen werden können!
7.) SANITÄRBEREICH:
Verunreinigungen im Sanitärbereich sind zu vermeiden. Hinterlassen
Sie Toiletten, Waschbecken und Duschen zumindest so, wie Sie sie vorgefunden
haben!
Geschirr und Wäsche dürfen ausschließlich in den jeweils
dafür vorgesehenen Waschbecken gewaschen werden.
Chemische Toiletten sind ausschließlich in den Chemieausgüssen
zu entleeren und dürfen auch nur dort ausgespült werden.
Wir bitten Sie aber dafür um Verständnis, daß Kinder
unter fünf Jahren die Sanitäranlagen ausschließlich
in Begleitung eines Erwachsenen betreten und Kinder unter 14 Jahren
nur in Begleitung der Eltern Geschirr und Wäsche waschen dürfen!
Da die Sanitäreinrichtungen in den Kinderräumen bewußt
auf für Kinder gut erreichbarer Höhe angebracht wurden,
bitten wir Sie, Ihre Kinder auch dort hin zu schicken, um Verunreinigungen
in den Erwachsenen-Bereichen zu vermeiden.
Es ist uns bewußt, daß die Einrichtungen der Sanitäranlagen
dazu verleiten, diese als Spielbereiche anzusehen. Wir weisen Sie
aber darauf hin, daß diese trotzdem Sanitärgebäude
sind und keine Aufenthaltsräume und Spielplätze für
Kinder und Jugendliche!
8.) AUTOWASCHEN:
Das Waschen von Autos und Wohnwagen ist nur am Autowaschplatz hinter
Sanitärgebäude I erlaubt. Denken Sie aber bitte an die Ruhezeiten!
Dort können Sie Ihr Auto oder den Wohnwagen auch mit der Münzwaschanlage
mit Hochdruckstrahler, Schaum und Konservierer reinigen. Bei diesem
Sanitärgebäude befindet sich auch ein Auto-Münzstaubsauger.
9.) HUNDE:
Hunde sind zu jeder Zeit und auch am eigenen Stellplatz an der Leine
zu halten. Zum Ausführen der Hunde ist der Platz zu verlassen.
Jede Art von Verunreinigung hat zu unterbleiben und ist - falls es
ausnahmsweise doch einmal passiert - vom Besitzer zu beseitigen. In
den Sanitäranlagen sind Hunde (außer in der Hundedusche
bei Sanitär 1) strengstens verboten! Beachten Sie bitte unsere
Zusätzlichen Hinweise für Hundebesitzer in unserer Gäste-Zeitung!
10.) ABFÄLLE UND MÜLL:
Bitte halten Sie sich im Sinne des Umweltschutzes an unser Trennungssystem.
Eine genaue Erklärung zum Mülltrennungssystem finden Sie
in unserer Gäste-Zeitung! Schicken Sie keine zu kleinen Kinder
zur Abfallentsorgung los. Sperrmüll und Sondermüll ist in
der Rezeption anzumelden!
11.) FEUERSTELLEN / GRILLEN:
Offenes Feuer ist auf dem Campingplatz gesetzlich verboten! Selbstverständlich
können Sie Ihren Kohlen- oder Gasgrill am Platz verwenden.
Eine Feuerstelle befindet sich auf der Spielwiese hinter dem Restaurant.
12.) WASSERRINNEN:
Das Graben von Wasserrinnen ist nicht gestattet! Falls es einmal notwendig
sein sollte, den Platz trockenzulegen, können Sie sich Sand aus
den Sandkästen der Kinderspielplätze holen. Diese wird von
uns wieder aufgefüllt und die Kinder haben immer frischen Sand.
ACHTUNG: Keinesfalls darf der Quarzsand des Beachvolleyballplatzes
genommen werden!!!
13.) SPIELPLÄTZE UND KINDER:
Der Kleinkinderspielplatz (bis 6 Jahre) befindet sich bei der Terrasse
des Restaurant-Pizzeria. Der Spielplatz für größere
Kinder, die Ponywiese und die Spielwiese befinden sich hinter dem
Restaurant-Pizzeria. Ein dritter Spielplatz befindet sich außerhalb
des Campinggeländes direkt gegenüber des Tennis-Camping-Restaurants.
Bei Unfällen jeder Art sind die Eltern verantwortlich!
Die Eltern sind auch für Schäden verantwortlich und haftbar,
die von den Kindern an den Campingeinrichtungen verursacht werden.
14.) FUNDSACHEN:
Wir appellieren an die Ehrlichkeit der Gäste und bitten, Fundsachen
sofort in der Rezeption abzugeben, damit diese dem rechtmäßigen
Besitzer ausgehändigt werden können. (Keine Zettel des Finders
an die Anschlagtafeln!!!)
15.) BESUCHER:
Besucher haben sich in der Rezeption anzumelden und einen Ausweis
zu hinterlegen, den sie beim Verlassen des Campingplatzes und nach
Entrichtung der ausgehängten Besuchergebühr wieder zurück
erhalten. Die Besuchergebühr berechtigt nicht zum Eintritt ins
Schwimmbad.
Besucher haben das Gelände bis 22 Uhr zu verlassen! Bei Nichtbeachtung
wird die Personengebühr in voller Höhe automatisch auf die
Endrechnung der besuchten Familie gesetzt!
16.) FISCHE:
Das Angeln in den Camping-Bächen ist strengstens verboten! Dies
gilt auch für Kinder mit Käschern, da die Fische zum Anschauen
und nicht zur Tierquälerei eingesetzt wurden!
17.) GESCHWINDIGKEIT:
Bitte beachten:
10 KM/H AM GESAMTEN PLATZGELÄNDE !!!
DEN KINDERN ZULIEBE!
18.) FAHRRÄDER, ROLLER BLADES, KICK
BOARDS:
Die 10km/h-Regelung (sowie auch die Straßenverkehrsordnung)
gilt nicht nur für Autos, sondern auch für Fahrräder,
Kick Boards und Roller Blades, um die Fußgänger nicht zu
gefährden! Weisen Sie Ihre Kinder bitte darauf hin! Das Fahren
in den Sanitäranlagen ist verboten! Außerdem ist das Fahren
mit Kick Boards und Roller Blades nach 23 Uhr nicht mehr gestattet,
da durch das Geräusch der kleinen Räder die Nachtruhe gestört
wird!
19.) MUTWILLIGE ZERSTÖRUNGEN:
Mittlerweile sind sämtliche Vorräume der Sanitäranlagen,
sowie zahlreiche andere gefährdete Platzeinrichtungen mit Kameras
überwacht, um mutwillige Zerstörungen und Diebstähle
nachvollziehen zu können. Wer hier erwischt wird (und die Aufklärungsrate
liegt relativ hoch), wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht und vom
Campingplatz verwiesen!
20.) ZUTRITTSBERECHTIGUNG:
Der Zutritt zum Campingplatzgelände, die Nutzung der Einrichtungen
und die Teilnahme am Animationsprogramm ist ausschließlich ordnungsgemäß
angemeldeten Personen erlaubt. Als Nachweis dieser Berechtigung erhalten
Sie bei der Anmeldung Ihre Zutrittsberechtigung in Form eines farbigen
Armbandes. Dieses ist ständig zu tragen, da unsere Mitarbeiter
angewiesen sind, Personen ohne Berechtigung sowohl tagsüber als
auch nachts vom Platzgelände zu verweisen. Dies geschieht nicht
nur aus Sicherheitsgründen, sondern hauptsächlich um platzfremde
Personen von der unentgeltlichen Nutzung der Einrichtungen und des
Animationsprogrammes (wofür Sie bezahlen!) abzuhalten. Da dies
auch hauptsächlich in Ihrem eigenen Interesse geschieht, bitten
wir um Verständnis und um die strikte Einhaltung dieser Regelung!
21.) ALLGEMEINES:
Sämtliche Selbstverständlichkeiten können an dieser
Stelle natürlich nicht angeführt werden und die ständige
Frage Wo steht denn das? hat bereits zu einer Schilderflut
geführt. Im Sinne eines reibungslosen Zusammenlebens am Campingplatz
bitten wir Sie daher, alles zu unterlassen, was Ihre Mit-Camper als
störend empfinden können und mit den Platzeinrichtungen
pfleglich umzugehen!
22.) VERSTÖSSE:
Platzordnung, Badeordnung, Reservierungsbedingungen, Mietverträge,
Verbots- und Gebotsschilder und Anordnungen der Mitarbeiter sind keine
"Diskussionsgrundlagen", sondern Bestandteil des Beherbergungsvertrages.
Verstöße lösen das Vertragsverhältnis zwischen
Mieter und Vermieter auf!
Insbesondere allein reisende Jugendliche, sowie
Eltern von halbwüchsigen Kindern mögen sich daher bitte
im Klaren sein, daß Verstöße gegen die Platzordnung
und Anordnungen unserer Mitarbeiter, sei es durch Verletzung der Nachtruhe,
durch Mißbrauch oder unsachgemäße Behandlung unserer
Einrichtungen oder durch ein ungebührliches Verhalten am oder
auch außerhalb des Campingplatzes, grundsätzlich und ohne
Diskussion mit Platzverweis geahndet werden!!!
|
Strandbadordnung:
1. Pflichten der Badeanstalt
1.1. Gewährung der Benutzung der Anlagen, Gefahrtragung der Gäste
(1) Die Badeanstalt ermöglicht den Gästen, die Einrichtungen
der Badeanlage im Rahmen der Vorschriften dieser Badeordnung auf eigene
Gefahr zu benützen.
(2) Es ist weder der Badeanstalt noch dem Personal möglich, Badeunfälle
generell zu verhüten. Insbesondere tragen die Gäste selbst
die mit der Ausübung des auf dem Badegelände ausgeübten
Sportes verbundenen Gefahren. Die Badeanstalt haftet nicht für
Verletzungen, die durch den üblichen Zustand der Einrichtungen
bei unvorsichtigem Handeln des Badegastes hervorgerufen wurden (z.B.
Ausrutschen auf einem üblicherweise nassen Steg).
(3) Gleiches gilt für Verletzungen und sonstige Eingriffe in die
Persönlichkeitssphäre des Gastes durch andere Gäste oder
sonstige, nicht zum Personal der Badeanstalt gehörende Dritte.
(4) Die B adeanstalt übernimmt gegenüber den Gästen ausschließlich
die in der Folge angeführten Pflichten.
1.2. Öffnungszeiten und Zutrittsgewährung
(1) Die Badeanstalt ist gehalten, den Besuch während der durch
Anschlag oder durch das Aufsichtspersonal bekannt gegebenen Öffnungszeiten
zu ermöglichen.
(2) Bei wetterbedingt eingeschränktem Badebetrieb entfällt
die Aufsichtspflicht durch das Badepersonal. Die Nichtanwesenheit des
Bademeisters wird dann gekennzeichnet und die Nutzung der Anlagen erfolgt
auf eigene Gefahr.
(3) Wird die amtlich zulässige Besucherzahl überschritten,
kann die Badeanstalt mit Hilfe des zuständigen Personals den Zutritt
weiterer Besucher untersagen. In diesen Fällen haben die Besuchswilligen
mit Wartezeiten
zu rechnen.
(4) Die Badeanstalt behält sich vor, Personen, deren Zulassung
zum Badebesuch bedenklich erscheint, den Zutritt ohne Angabe von Gründen
zu verwehren.
1.3. Zustand und Bedienung der Anlagen
(1) Die Badeanstalt steht dafür ein, daß die Anlagen vorschriftsgemäß
errichtet, bedient und gewartet werden. Insbesondere hat die Badeanstalt
alle geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Weitere
Verpflichtungen der Badeanstalt bestehen nicht.
(2) Sobald die Badeanstalt von der Störung, Mangel- oder Schadhaftigkeit
einer Anlage in Kenntnis gelangt, welche einen sicheren Betrieb nicht
mehr gewährleistet, untersagt die Badeanstalt umgehend die Benützung
auf gehörige Weise ein.
(3) Der Badegast ist selbst für die Einhaltung von Anordungen des
zuständigen Personals verantwortlich.
(4) Für übliche und naturbedingte Gefahren übernimmt
die Badeanstalt keine Haftung. Es steht im Ermessen und in der Eigenverantwortung
des Badegastes, übliche Vorsicht walten zu lassen.
1.4. Kontrolle der Einhaltung der Badeordnung
Die Badeanstalt kontrolliert im Rahmen des Zumutbaren mit Hilfe ihres
zuständigen Personals die Einhaltung der Badeordnung durch Gäste
und sonstige, sich auf dem Gelände der Badeanstalt aufhaltende
Personen. Wird
ordnungswidriges Verhalten festgestellt, werden die betreffenden Personen
verwarnt und können erforderlichenfalls des Geländes verwiesen
werden.
1.5. Hilfe bei Unfällen
Kommt es zu einem Unfall, leitet die Badeanstalt mit Hilfe ihres zuständigen
Personals im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich Hilfsmaßnahmen
ein.
1.6. Hilfe bei der Abwehr angezeigter Gefahren
Wird der Badeanstalt, insbesondere dem zuständigen Personal, von
Gästen eine drohende Gefahr für die Gesundheit und das Leben
von Gästen glaubhaft gemacht, ist die Badeanstalt mit Hilfe ihres
Personals im Rahmen des Zumutbaren bemüht, diese Gefahr abzuwenden.
1.7. Keine Möglichkeit zur Beaufsichtigung Unmündiger,
Behinderter und Nichtschwimmer
Die Badeanstalt und damit ihr Personal ist nicht in der Lage und daher
auch nicht verpflichtet, unmündige bzw.
körperlich oder geistig behinderte Personen und Nichtschwimmer
zu beaufsichtigen. Insbesondere Eltern haben selbst auf ihre Kinder
zu achten und diese stets im Blickfeld zu halten.
1.8. Haftung der Badeanstalt
(1) Die Badeanstalt haftet nur für solche Schäden, die sie
oder ihr Personal dem Gast durch rechtswidriges, insbesondere vertragswidriges,
und schuldhaftes Verhalten zugefügt hat.
(2) Die Badeanstalt haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung
der Badeordnung, allfälliger sonstiger Benützungsregelungen
oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals, durch sonstiges
eigenes Verschulden des Geschädigten oder durch unabwendbare Ereignisse
bzw. höhere Gewalt, insbesondere auch durch Eingriffe dritter Personen,
verursacht werden. Mitverschulden führt zu entsprechender Schadensteilung.
Gleiches gilt sinngemäß für allfällige bei den
jeweiligen Geräten und Einrichtungen ausgehängten besonderen
Benützungsregeln (z.B. für Rutsche, Sprungturm, Sauna, etc.)
sowie für allfällige Benützungsverbote oder Einschränkungen
im Sinne von Punkt 1.3. Abs.2
2. Pflichten der Gäste
2.1. Eintrittskarten, Schlüssel, Wertkarten; Entgelte
(1)Die Benützung der Badeanlagen ist nur mit einer gültigen
Eintrittskarte (für Campinggäste gratis für die Dauer
des Aufenthaltes in der Rezeption erhältlich) zulässig.
(2)Eintrittskarten sind während der gesamten Dauer des Badebesuches
aufzubewahren. Abhanden gekommene Eintrittskarten sind umgehend zu melden,
damit diese gesperrt werden können. Den Campinggästen wird
eine neue Eintrittskarte nur mit einer neuerlichen Bestätigung
durch die Rezeption des Campingplatzes ausgestellt.
(3)Für ausgegebene Schlüssel kann auf Grund der geltenden
Tarife eine Kaution verlangt werden.
(4)Die Eintrittskarte, ausgegebene Schlüssel oder Wertkarten sind
beim Verlassen des Bades zurückgeben.
(5)Für abhanden gekommene Schlüssel ist Ersatz zu leisten.
2.2. Aufsicht über Kinder, minderjährige Nichtschwimmer
und behinderte Personen
(1)Für die Aufsicht über Kinder, minderjährige Nichtschwimmer
sowie über körperlich oder geistig Behinderte, haben die für
diese Personen auch sonst Aufsichtspflichtigen (z.B. die erziehungs-berechtigten
Angehörigen oder entsprechendes Aufsichts- oder Pflegepersonen)
gehörig vorzusorgen.
(2)Diese aufsichtspflichtigen Personen bleiben für die Aufsicht
auch dann verantwortlich, wenn sie das Gelände der Badeanstalt
nicht betreten oder vorzeitig wieder verlassen.
(3)Die jeweils geltenden Jugendschutzbestimmungen, insbesondere Alkohol-
und Rauchverbote, Aufenthaltsverbote, Verpflichtungen der Erziehungsberechtigten,
sind von den Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten einzuhalten.
2.3. Aufsicht bei Gruppenbesuchen
(1)In Fällen von Gruppenbesuchen hat bei Schülern die hierfür
zuständige Aufsichtsperson, bei Vereinen und anderen Organisationen
der hierfür zuständige Funktionär für die Einhaltung
der Badeordnung zu sorgen und dafü
r die volle Verantwortung zu tragen. Die diesbezüglichen eigenen
Aufsichtspersonen haben während der gesamten Dauer des Gruppenbesuches
anwesend zu sein.
(2)Diese Aufsichtspersonen haben mit dem Aufsichtspersonal der Badeanstalt
das gehörige Einvernehmen zu pflegen, um zu gewährleisten,
dass der übrige, normale Badebetrieb durch den Gruppenbesuch nicht
gestört wird.
2.4. Anweisungen des Personals der Badeanstalt
(1)Die Gäste sind verpflichtet, den Anweisungen des zuständigen
Personals der Badeanstalt uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies
gilt auch dann, wenn ein Gast der Auffassung sein sollte, die ihm erteilte
Anweisung sei nicht gerechtfertigt.
(2)Wer die Badeordnung bzw. Benützungsverbote für bestimmte
Einrichtungen (z.B. Rutsche, Sprungbrett....) oder Einschränkungen
im Sinne von Punkt 1.3.Abs.2 übertritt oder sich den Anweisungen
des zuständigen Personals widersetzt, kann ohne Anspruch auf Rückerstattung
der Eintrittskarte von diesem oder einem sonstigen Repräsentanten
der Badeanstalt aus dem Bad gewiesen werden.
(3)In besonderen Fällen kann auch ein Besuchsverbot für die
Zukunft ausgesprochen werden.
2.5.Hygienebestimmungen
(1)Die Gäste sind in der gesamten Badeanlage zu größter
Sauberkeit verpflichtet.
(2)Die Badeanlage darf nicht mit ansteckenden Krankheiten besucht werden.
(3)Vor jedem Betreten des Beckens ist aus hygienischen Gründen
zu duschen. Die Brausen sind nach dem Gebrauch sofort abzudrehen.
(4)Die Benützung von Seife, Shampoos oder Waschmitteln sowie das
Waschen der Badebekleidung in Schwimm- und Badebecken ist untersagt.
(5)Abfälle (Flaschen, Gläser, Dosen, Papier etc.) sind in
die vorgesehenen Abfallbehälter zu geben.
2.6.Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
(1)Jeder Gast ist vor allem in Hinblick auf die Lärmentwicklung
verpflichtet auf die anderen Badegäste Rücksicht zu nehmen.
Es ist daher alles zu unterlassen, was andere Badegäste belästigt
oder gar gefährdet.
(2)Die Abgrenzungen des Badegeländes dürfen nicht er- und
überklettert werden.
(3)Ballspiele, sowie Radios und andere Geräte mit Geräuschentwicklung
sind im Strandbadbereich nicht erlaubt.
(4)Luftmatratzen, Schlauchboote und große Gummitiere sind nicht
ins Becken mitzunehmen. Weiters ist im Becken das Ballspielen verboten.
(5)Alle Anlagen und Einrichtungen des Bades dürfen nur entsprechend
ihrer Zweckbestimmung benutzt werden (z.B. Nichtschwimmerbereich, Wasserrutschen).
2.7. Sprungbereich
(1)Der Sprungbetrieb ist nur im hierfür vorgesehenen Strandbereich
erlaubt. Aufgrund der Gefährlichkeit und Verletzungsgefahr für
Dritte werden Zuwiderhandlungen (z.B. Springen vom Beckenrand, Springen
vom Rutschenturm, Springen von Stegbereichen abseits des Sprungbrettes)
rigoros mit Abnahme der Badekarte und Verweis aus dem Bad geahndet.
(2)Springer haben von sich aus darauf zu achten, dass die anderen Badegäste
nicht gefährdet werden.
2.8. Benützung von Zusatzeinrichtungen
(1)Liegestühle, Sonnenschirme und andere Einrichtungen können,
solange der Vorrat reicht, gegen entsprechende Benützungsgebühr
verwendet werden.
(2)Für Verlust oder Beschädigung ist Ersatz zu leisten.
2.9. Einbringung und Verlust von Gegenständen,
Abstellen von Fahrzeugen
(1)Wertgegenstände sind an der Badekasse gegen Quittung zu deponieren;
für sonst in das Badegelände eingebrachte Wertgegenstände
wird keine Haftung übernommen.
(2)Gefundene Gegenstände sind an der Badekasse gegen Bestätigung
abzugeben.
(3)Fahrräder oder sonstige Gegenstände dürfen nur so
abgestellt werden, dass der Zugang zum Bad, insbesondere auch im Hinblick
für Rettungs-, Feuerwehr- oder Polizeieinsätze, nicht verstellt
wird.
2.10. Meldepflichten / Hilfeleistungspflicht
(1)Unfälle, Diebstähle sowie Beschwerden sind dem zuständigen
Personal oder der Leitung der Badeanstalt sofort zu melden.
(2)Jeder Gast ist verpflichtet, die notwendige erste Hilfe oder andere
Hilfestellungen zu leisten.
2.11.Sonstige gewerbliche Tätigkeit/Werbung
Jede Art von gewerblicher Tätigkeit oder Werbung im Bereich der
Badeanstalt bedarf der Zustimmung des Eigentümers.
Badeordnung erstellt laut Vorlage der Rechtsabteilung der Österreichischen
Wirtschaftskammer, Fachgruppe der Freizeitbetriebe, Bäder
|